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Rechtliche Hinweise
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Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Anbieter
Notfallschulung Mittelrhein
Jendrik Seither
Neudorfer Weg 11a
56077 Koblenz
Kontakt
Telefon: 0261-39403450
E-Mail: info@notfallschulung-mittelrhein.de
Umsatzsteuer
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben, da Kleinunternehmer im Sinne dieser Vorschrift. Es wird daher keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausgewiesen.
Berufsbezeichnung / berufsständische Angaben
- Notfallsanitäter
- Fachgesundheits- und Krankenpflegerfür Intensiv und Anästhesiepflege
- Medizinpädagoge B.A.
- Ausbildungsstätte anerkannt durch den Medizinischen Dienst Rheinland-Pfalz (MDK)
- Zugelassen nach DGUV Kennziffer 8.1082
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Jendrik Seither
Neudorfer Weg 11a
56077 Koblenz
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du hier findest: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse findest du oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ver. 2026—
AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist schriftlich (per E-Mail) bei Notfallschulung Mittelrhein Neudorfer Weg 11a, 56077 Koblenz vorzunehmen. Sofern Sie sich rechtzeitig – mindestens 4 Wochen vor Beginn des Seminars/Lehrgangs – anmelden, bestätigt Notfallschulung Mittelrhein Ihre Anmeldung schriftlich; bei kurzfristiger Anmeldung gilt die Rechnung als Anmelde Bestätigung. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert der Notfallschulung Mittelrhein hierüber schriftlich. Die in der Lehrgangs-/Seminarausschreibung angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind bei der Anmeldung schriftlich nachzuweisen.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Zahlung mit Zugang der Rechnung fällig, spätestens jedoch 14 Tage vor Kurs-/Lehrgangsbeginn. Bei verspäteter Zahlung kann Notfallschulung Mittelrhein den Teilnehmenden von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Prüfungen, Lernbilanzen sowie Verpflegung und Unterkunft werden gesondert berechnet. Die Abrechnung der Schulungen mit Arbeitgebern, Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen erfolgt innerhalb von zwei Tagen nach Durchführung der Schulung. Diese Rechnung ist sofort fällig, spätestens nach 14 Tagen zu bezahlen.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Notfallschulung Mittelrhein, Neudorfer Weg 11a, 56077 Koblenz, Telefon: +49 (0) 261 – 39 40 34 50 bzw. +49 151- 41483346, E-Mail: info@notfallschulung-mittelrhein.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, die im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Teilnehmers geschlossen werden (§ 13, § 14 BGB); in diesen Fällen ist der Teilnehmer Unternehmer im Sinne des Gesetzes.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Teilnehmer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Hinweis zur Umsetzung: Diese ausdrückliche Zustimmung und die Kenntnisbestätigung müssen aktiv vom Teilnehmer erklärt werden (z. B. durch ein gesondertes, nicht vorangekreuztes Kontrollkästchen bei kurzfristiger Anmeldung/vorzeitigem Kursbeginn) – ein allgemeiner Satz in den AGB reicht dafür nach der Rechtsprechung nicht aus. Nur wenn diese Erklärung tatsächlich eingeholt wird, ist der Ausschluss des Widerrufsrechts bei rechtzeitigem Kursbeginn wirksam.
4. Rücktritt
Bei Lehrgängen/ Seminaren kann der Teilnehmer über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens zehn Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der Notfallschulung Mittelrhein mitteilt. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei Notfallschulung Mittelrhein. Bei fristgerechtem Rücktritt wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des Teilnehmerentgeltes/der Gebühr, mindestens aber € 60,00, fällig. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes/der vollen Gebühr verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen einer von Notfallschulung Mittelrhein zu vertretende Pflichtverletzung bleibt unberührt.
5. Kündigung
Länger laufende Lehrgänge / Seminare sind in Semester oder Module aufgeteilt. Bei den vorgenannten Veranstaltungen kann der Teilnehmer den Vertrag zum jeweils nächsten Semester oder jeweiligen Modul kündigen. Die Kündigung muss unter Einhaltung von zehn Werktagen vor Beginn des jeweils nächsten Semesters oder Moduls schriftlich gegenüber Notfallschulung Mittelrhein erfolgen. Maßgeblich ist hierbei der Eingang der Kündigung bei Notfallschulung Mittelrhein. Bei fristgerechter Kündigung wird eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Prozent des jeweils nächsten Semester- bzw. Modulentgeltes, mindestens aber € 50,00, fällig. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur vollen Zahlung des Entgeltes verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich.
6. Sonderrücktrittsrecht
Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für zukünftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit. Als wichtiger Grund gelten Tod, unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmer vertreten muss, sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen. Der Rücktritt muss unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eintritt des wichtigen Grundes schriftlich gegenüber Notfallschulung Mittelrhein erfolgen. Maßgebend ist hierbei der Eingang bei Medical Training Service Bonn. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorhersehbar war und/oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der Teilnehmer ist verpflichtet,- wichtige medizinische Gründe durch ärztliches Attest - sonstige gewichtige Gründe durch schriftliche Bescheinigung und auf Verlangen durch zusätzliche Auskünfte und Belege unverzüglich nachzuweisen. Der Nachweis muss bis spätestens eine Woche nach Eingang des schriftlichen Rücktritts beziehungsweise nach Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
7. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen
Notfallschulung Mittelrhein hat das Recht, Veranstaltungen, die nicht die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreichen oder aus anderen wichtigen Gründen mit einer Frist von mindestens einem Tag vor dem Veranstaltungsbeginn abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte / Gebühren werden in diesem Falle unverzinst zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche werden ausgeschlossen. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Programm bekannt gegeben. Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Lehrgangs durch Erkrankung des Dozenten oder andere unvorhersehbare Umstände wird der Teilnehmer bzw. Kunde durch den Lehrgangsleiter informiert. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei Ausfall von Seminarteilen können neben den regulären Unterrichtszeiten Nachholtermine an anderen unterrichtsfreien Tagen anberaumt werden, soweit dies den Teilnehmern zumutbar ist. Hierfür besteht ebenfalls kein Anspruch auf die Kompensation von eventuell entstandenen Reisekosten oder sonstigen Auslagen.
8. Kostenübernahme der Teilnehmergebühren durch den Kunden bei nicht Teilnahme der angemeldeten Teilnehmer / Wechsel der Dozenten
Notfallschulung Mittelrhein hat das Recht, im Falle von nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen für eine Erste Hilfe Schulung die Teilnehmerdifferenz pro Teilnehmer, der nicht erscheint mit 60 Euro pro Teilnehmenden, in Rechnung zu stellen. Notfallschulung Mittelrhein hat das Recht, im Falle von Krankheit, kurzfristigen Terminkollisionen oder aus ähnlichen Gründen einen anderen Dozenten als den zunächst vorgesehenen zu bestimmen. Der Wechsel eines Dozenten oder eine Verschiebung im Ablaufplan berechtigen den Teilnehme weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts/der Gebühr.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Notfallschulung Mittelrhein ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten Teilnahmevoraussetzungen, nicht-erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder Lernbilanzen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat Notfallschulung Mittelrhein einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes/der vollen Gebühr bzw. des Semester- oder Modulbeitrages.
10. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit
Die Haftung der Notfallschulung Mittelrhein, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Notfallschulung Mittelrhein, ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Während des Lehrgangs / Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Institutsleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Notfallschulung Mittelrhein zu beachten, die Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der Anmeldung uneingeschränkt anerkannt . Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. Notfallschulung Mittelrhein übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen Notfallschulung Mittelrhein, unabhängig davon ob materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und / oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
11. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Alles weitere entnehmen Sie der entsprechenden Datenschutzinformation auf unserer Homepage.
12. Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie das Abbedingen der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Koblenz, Koblenz den 01.01.2026
